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Corporate Governance

Der Deutsche Corporate Governance Kodex und das deutsche Aktiengesetz bilden die Handlungsgrundlage der Colonia Real Estate AG.

Dabei verstehen wir unter Corporate Governance eine verantwortungsvolle, auf langfristige Wertschöpfung ausgerichtete Unternehmensführung und –kontrolle. Dies beinhaltet eine klare Kommunikation und enge Beziehung zu unseren Aktionären, eine transparente Rechnungslegung, eine erfolgsorientierte Vergütung für Führungskräfte und Mitarbeiter sowie eine zielführende, effiziente Zusammenarbeit von Vorstand und Aufsichtsrat.

Deutscher Corporate Governance Kodex

Aktionäre

Für die Colonia Real Estate AG sind die Aktionäre von besonderer Bedeutung und darum werden Gesetzte die die Aktionäre betreffen strengstens eingehalten. Dies beinhaltet die Beteilung der Aktionäre an grundlegende Entscheidungen wie z.B. wesentliche Strukturveränderungen, Satzungsänderungen und die Verwendung des Bilanzgewinns.  Dabei haben alle Aktien das gleiche Stimmrecht. Des Weiteren können die Aktionäre zur Hauptversammlung eine Vertretung schicken, wenn es Ihnen nicht möglich ist selbst zu erscheinen.

Vorstand

Die Gesellschaft wird vom Vorstand in eigener Verantwortung geleitet. Die Geschäftsführer der Tochtergesellschaften treffen sich in regelmäßigen Abständen um strategische und/ oder Unternehmensrelevante Themen zu besprechen. Der Vorstand wird in allen Investitionsentscheidungen unterstützend vom wöchentlich tagenden Investment Ausschuss, dem alle Abteilungsdirektoren angehören, beraten.  Dieser Ausschuss analysiert Investitionsobjekte sowie laufend den Immobilienbestand und erarbeitet Empfehlungen, die dem Vorstand zur abschließenden Entscheidung vorgelegt werden. 

Aufsichtsrat

Der Vorstand wird bei der Geschäftsführung vom Aufsichtsrat überwacht und beraten. Des Weiteren wird die Zustimmung für grundlegende Geschäfte des Vorstands vom Aufsichtsrat benötigt. Als Basis dient die aktuelle Geschäftsordnung des Vorstands. Der Aufsichtsrat kontrolliert und legt die Informations- und Berichtspflichten des Vorstandes fest.

Erfolgsorientierte Vergütung

Nach branchenüblichen Standards wird die Vergütung der Vorstandsmitglieder erfolgsorientiert bemessen. Als Bewertungskriterium zählen unter anderem der jährliche Geschäftserfolg und Branchenübliche internationale Standards. Entsprechend den Kodexvorgaben erhalten die Mitglieder des Aufsichtsrats für ihre Tätigkeit neben einer festen auch eine variable, kurzfristige, erfolgsorientierte Vergütungskomponente.

Transparenz im Rechnungswesen

Unsere Konzernrechnungslegung erfolgt im Allgemeinen nach IFRS und befolgt im Speziellen die Grundlagen des EPRA Standards. Damit wird die Vergleichbarkeit mit Wettbewerbern im In- und Ausland geschaffen und eine hohe Transparenz gewährleistet.
 



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