suchen

Erklärung zur Unternehmensführung gemäß § 289a HGB

Die Colonia Real Estate AG ist im Prime Standard der Deutschen Börse gelistet und Mitglied im SDAX. Gerade als börsennotierte Gesellschaft stehen wir im Interesse der Öffentlichkeit. Daher ist uns eine verantwortungsbewusste Unternehmensführung mit dem Ziel der nachhaltigen Steigerung unseres Unternehmenswerts und der Schaffung von Mehrwert für unser Unternehmen ein besonderes Anliegen. Dementsprechend ist die Umsetzung der Empfehlungen und Anregungen des Deutschen Corporate Governance Kodex von besonderer Bedeutung. Unsere aktuelle Entsprechenserklärung nach § 161 AktG sowie die Entsprechenserklärung der Vorjahre finden Sie auf unserer Internetseite www.colonia.ag/Investor Relations unter dem Kapitel Corporate Governance. Zur Erreichung unserer Ziele haben wir uns über die gesetzlichen Bestimmungen, deren Einhaltung für uns eine Selbstverständlichkeit ist, Grundsätze für unser unternehmerisches Handeln definiert. Diese Grundsätze basieren auf unseren generellen Wertvorstellungen und dienen als Orientierung für unser tägliches Handeln.

Unsere Grundsätze des verantwortungsbewussten unternehmerischen Handelns beinhalten die fundamentalen Anforderungen an das Verhalten jeder einzelnen Mitarbeiterin und jedes einzelnen Mitarbeiters der Colonia Gruppe. Zum Konzern der Colonia zu gehören und seine Unternehmenskultur zu teilen, bedeutet, sich entsprechend unserer Grundsätze zu verhalten.

 

Respekt, Vertrauen, Leistung, Engagement für unsere Kunden, Kreativität und Soziale Verantwortung

Wir begegnen einander mit Achtung und Respekt. Wir fühlen uns verpflichtet individuelle und kulturelle Unterschiede zu achten und sind der Chancengleichheit verpflichtet, ohne nach Alter, Geschlecht, Religion, Hautfarbe, Staatsangehörigkeit, ethnischer Herkunft, Behinderung, Zivilstand oder sonstiger Merkmale zu unterscheiden. Respektlose Handlungen gegenüber dem Unternehmen, Aktionären, Kunden, Geschäftspartnern oder Kollegen, die der Colonia Real Estate AG schaden, können wir nicht dulden. Aufrichtigkeit und Zuverlässigkeit kennzeichnet sowohl unseren Umgang mit Kollegen als auch unser Verhältnis zu Kunden, Aktionären und zu unseren Geschäftspartnern.

Unser persönliches Verhalten stellt sicher, dass der Name unseres Unternehmens jederzeit Vertrauen verdient. Weil herausragende Qualität eines Unternehmens von den persönlichen Fähigkeiten und dem Know-how seiner Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter abhängt, geben wir jedem in unserem Team die Möglichkeiten und den Freiraum, seine spezifischen Fähigkeiten voll und ganz zum Wohle unserer Kunden und unseres Unternehmens einzusetzen.

Wir haben Maßnahmen ergriffen, um mögliche Interessenskonflikte, die zwischen oder innerhalb von Kundengruppen und Mitarbeitern und der Colonia Real Estate AG entstehen können, zu vermeiden. Ferner wurden Richtlinien erlassen und Mechanismen entwickelt, um trotzdem entstehende Interessenskonflikte im Sinne unserer Kunden und des Unternehmens zu lösen.

Aus Gründen der Sicherheit und Vertraulichkeit legen wir großen Wert auf den sorgfältigen Umgang der Speicherung sowie der Verwendung von Informationen und Daten.

Leistung bestimmt unser Handeln. Wir erwarten von den Organen der Colonia Real Estate AG und unseren Mitarbeitern, dass sie stets zum Wohle unserer Kunden und zu unserem Unternehmen bestmögliche Leistungen erbringen. Es ist für uns eine Selbstverständlichkeit, die Gesetze und behördlichen Vorschriften zu respektieren und einzuhalten. Werden Gesetze und Vorschriften missachtet, werden wir unverzüglich disziplinarische Maßnahmen einleiten; dies gilt auch für den Verstoß gegen unsere Grundsätze verantwortungsbewussten Handelns. Wir erwarten von unseren Mitarbeitern, dass sie stets nach den höchsten beruflichen Standards handeln.

Unsere Kunden, Mieter und Aktionäre stehen im Mittelpunkt unseres Handelns. Wir tun zu jeder Zeit alles dafür, dass sich unsere Kunden, Mieter und Aktionäre darauf verlassen können, von uns die bestmöglichen Leistungen zu erhalten.  Um die bestmögliche Leistung gewährleisten zu können, unterstützen und fördern wir die ständige Weiterbildung unser Mitarbeiter. Der Nutzen und die Zufriedenheit unserer Stakeholder stehen dabei immer im Vordergrund.

Wir sind davon überzeugt, dass Innovation und Kreativität die treibende Kraft für nachhaltiges Wachstum unseres Unternehmens ist. Deshalb fördern wir Kreativität, stellen existierende Ansätze immer wieder in Frage und sind offen für neue Perspektiven. Wir tun dies, um Risiken zu minimieren und neue Chancen wahrzunehmen.  

Wir fördern die Kreativität und Innovationskraft unserer Mitarbeiter auch hinsichtlich eines verantwortungsbewussten und nachhaltigen Umgangs mit externen und internen Ressourcen. Wir achten dabei auf eine effiziente und kostenbewusste Nutzung. In der Mehrfachrolle als Aktiengesellschaft, Immobilienbetreiber und Arbeitgeber tragen wir Verantwortung gegenüber so unterschiedlichen Zielgruppen wie Aktionären, Mietern und Mitarbeitern. Natürlich treffen wir unsere Entscheidungen auf Basis ökonomischer und ökologischer Faktoren - doch Ertrags- und Nutzenmaximierung schließen die Verantwortung für die Mieter unserer Immobilien und für unsere Mitarbeiter immer mit ein.

 

Arbeitsweise von Vorstand und Aufsichtsrat

Zur Umsetzung unserer Ziele arbeiten Vorstand und Aufsichtsrat eng zusammen. Im dualen Führungssystem der Colonia Real Estate AG leitet der Vorstand das Unternehmen in eigener Verantwortung und vertritt die Gesellschaft bei Geschäften mit Dritten. Der Vorstand legt die Unternehmensziele und die strategische Ausrichtung der Colonia Gruppe fest und steuert und überwacht die Geschäftseinheiten und Tochtergesellschaften. Sein Handeln und seine Entscheidungen richtet er dabei am Unternehmensinteresse aus. Er ist dabei dem Ziel einer nachhaltigen Steigerung des Unternehmenswerts verpflichtet.

Die Mitglieder des Vorstands führen die Geschäfte der Gesellschaft nach Maßgabe der Gesetze, der Satzung, der Geschäftsordnung für den Vorstand sowie aller intern geltenden Richtlinien und Regelungen. Sie verpflichten sich zur Umsetzung der Regeln und Empfehlungen des deutschen Corporate Governance Kodex (in seiner jeweils gültigen Fassung), soweit diesen den Möglichkeiten des Unternehmens entsprechend entsprochen wurde und in der jährlichen Erklärung des Vorstands gemäß § 161 AktG keine gegenteiligen Erklärungen abgegeben wurden. Unsere aktuelle Entsprechenserklärung nach § 161 AktG sowie die Entsprechenserklärung der Vorjahre finden sie auf unserer Internetseite www.colonia.ag/Investor Relations unter dem Kapitel Corporate Governance.

Der Vorstand besteht aus zwei Mitgliedern. Die Verteilung der Geschäftsbereiche auf die einzelnen Mitglieder des Vorstands ergibt sich aus dem Geschäftsverteilungsplan; Änderungen erfordern einen einstimmigen Beschluss des Gesamtvorstands und die Zustimmung des Aufsichtsrats. Der Vorstand trifft seine Entscheidungen durch Beschluss grundsätzlich mit einfacher Mehrheit. Bei Stimmengleichheit entscheidet die Stimme des Vorstandsvorsitzenden.

Der Vorstand berichtet dem Aufsichtsrat regelmäßig, zeitnah und umfassend über alle für das Unternehmen relevanten Fragen der Planung, der Geschäftsentwicklung, der Risikolage und des Risikomanagements und stimmt mit dem Aufsichtsrat die strategische Ausrichtung des Unternehmens ab. Für bestimmte in der Satzung der Colonia Real Estate AG und der Geschäftsordnung des Vorstands festgelegten Geschäften der Gesellschaft muss der Vorstand vor Abschluss die Zustimmung des Aufsichtsrats einholen.

Der Aufsichtsrat überwacht und unterstützt den Vorstand und ist in Entscheidungen, die von grundlegender Bedeutung für den CRE Konzern sind, unmittelbar eingebunden. Da der Aufsichtsrat aus drei Mitgliedern besteht, wird auf die Bildung von Ausschüssen verzichtet. Dem Aufsichtsrat gehören keine ehemaligen Vorstandsmitglieder der Gesellschaft an. Im regelmäßigen Gedankenaustausch mit dem Vorstand ist der Aufsichtsrat stets über die Geschäftspolitik, die Unternehmensplanung und die Strategie informiert. Der Aufsichtsrat stimmt der Jahresplanung und dem Finanzierungsrahmen zu und billigt die Jahresabschlüsse der Colonia Real Estate AG und des Konzerns unter Berücksichtigung der Berichte des Abschlussprüfers.

Der Aufsichtsrat trifft seine Entscheidungen durch Beschlüsse, die mit einfacher Mehrheit der bei der Abstimmung teilnehmenden Aufsichtsratsmitglieder gefasst werden. Bei Stimmengleichheit entscheidet die Stimme des Vorsitzenden. Dieses Beschlussverfahren gilt auch für die Bestellung und Abberufung von Vorstandsmitgliedern durch den Aufsichtsrat.

 



Quartalsfinanzbericht
Q3 2011

download

Geschäftsbericht 2010

download


Börsenkurs

anzeigen
 

Finanzberichte & Meldungen

Hier anmelden

Bild Online GB 07