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Freimakler
Freimakler sind Börsenmakler, die Handelsgeschäfte über Wertpapiere zwischen Kreditinstituten vermitteln. Sie stellen die Kurse für die Wertpapiere des Geregelten Marktes und des Freiverkehrs fest.
Freiverkehr
In diesem Marktsegment der Börse werden solche Wertpapiere gehandelt, die weder zum amtlichen Handel noch zum Geregelten Markt zugelassen sind. Die Einbeziehung in den Freiverkehr erfolgt bei den einzelnen Börsen auf Antrag eines "zum Börsenhandel zugelassenen Unternehmens", meist eines Kreditinstituts. Voraussetzung ist, dass ein ordnungsgemäßer Börsenhandel gewährleistet erscheint. Die Preise werden durch spezielle Makler festgestellt und börsentäglich veröffentlicht.
Free Cash Flow
Erwirtschafteter Liquiditätsüberschuss aus den laufenden erfolgswirksamen Geschäftsaktivitäten. Ausdruck der Innenfinanzierungskraft, die einem Unternehmen für Investitionen, Schuldentilgung, Dividendenauszahlungen und Speisung des Finanzmittelbedarfes zur Verfügung steht.
Fungibilität
Bezeichnung für Wertpapiere, bei denen die einzelnen Stücke ohne weiteres ausgetauscht werden können. Die Börse wird als Markt für fungible Güter bezeichnet.
Fundamentalanalyse
Die Fundamentalanalyse erarbeitet wichtige Unternehmensdaten zur Beurteilung einer Aktie und berücksichtigt auch volkswirtschaftliche Größen wie Auftragseingang, Lohnentwicklung und Wechselkurse.
Genussschein
Ein gesetzlich nicht geregeltes Wertpapier, das je nach Ausgestaltung eher der Aktie oder der Anleihe ähnelt. Wie eine Anleihe gewähren die "Genüsse" regelmäßig die Rückzahlung des Anlagebetrages zum Nominalwert am Laufzeitende und einen grundsätzlichen Anspruch auf eine jährliche Verzinsung. Die Höhe der Verzinsung hängt aber - wie die Dividende bei der Aktie - von der Gewinnentwicklung des jeweiligen Unternehmens ab.
Geregelter Markt
Der geregelte Markt bietet als Börsensegment gegenüber dem Amtlichen Handel den Unternehmen einen erleichterten Zugang zum Börsenhandel. Der Börseneinführungsprospekt kann kürzer sein. Die Pflichtveröffentlichung muss nicht unbedingt in der Börsenpresse erfolgen, sondern kann auch an den Schaltern der Kreditinstitute zur Einsicht ausgelegt werden. Durch diese und andere Erleichterungen soll vor allem mittelständischen Unternehmen die Möglichkeit geboten werden, kostensparend an die Börse zu gehen. Der Handel folgt den gleichen Regeln wie der Amtliche Handel.
Geschlossener Fonds
Bei geschlossenen Fonds (closed-end-funds) wird der Verkauf von Anteilen eingestellt, wenn das vorher festgesetzte Ausgabevolumen erreicht ist. Ein Rückkauf der Anteile durch die emittierende Gesellschaft ist während der Laufzeit nicht vorgesehen.
Grundkapital
Das in der Satzung einer Aktiengesellschaft festgelegte Kapital. Die Satzung bestimmt auch, in wie viele Anteile das Grundkapital eingeteilt ist. In Höhe ihres Grundkapitals gibt die Gesellschaft Aktien aus.
HGB-Bilanzierung
Das Handelsgesetzbuch (HGB) ist das wesentliche Spezialgesetz für den Kaufmann, in dem unter anderem die Vorschriften für die Aufstellung von Jahresabschlüssen geregelt sind. Bilanzierungspflichtige Unternehmen wie zum Beispiel Aktiengesellschaften müssen in Deutschland nach HGB bilanzieren. Die Bilanzierung nach HGB geht vom Vorsichtsprinzip aus, das heißt die Interessen der Gläubiger sollen geschützt werden.
Hausse
Stärkerer, meist länger anhaltender Kursanstieg an der Börse. Gegensatz: Baisse
Index
Kennziffer, die Veränderungen bestimmter Größen zum Ausdruck bringt und Vergleiche, insbesondere von Wert- oder Preisveränderungen ermöglicht. Ein Aktienindex spiegelt den Kursverlauf eines Wirtschaftszweiges oder eines nationalen Marktes wider. Für den deutschen Aktienmarkt werden Indizes unter anderem von der Deutsche Börse AG, von einigen Kreditinstituten und von verschiedenen Presseorganen ermittelt.
Insider
Im Börsenhandel Bezeichnung für Personen, die wegen ihrer beruflichen Stellung oder sonstiger Umstände einen Informationsvorsprung haben. Dessen Ausnutzung zum eigenen Vorteil bei Wertpapiergeschäften ist verboten; Verstöße können mit Freiheits- oder Geldstrafen geahndet werden.
Investmentzertifikate
Anteilscheine, die eine Beteiligung am Vermögen eines Investmentfonds verbriefen. Zu diesem Vermögen gehören neben Bankguthaben (Liquidität) vor allem Wertpapiere, also je nach Art des Fonds festverzinsliche Wertpapiere oder Aktien, beide in breiter Streuung.
Investor Relations
Finanzsprache; systematische Gestaltung der Beziehungen zu Investoren, Anlegern und Finanzanalysten
Jahresabschluss
Der Jahresabschluss umfasst die Bilanz und die Gewinn- und Verlustrechnung eines Unternehmens. Bei einer Aktiengesellschaft wird er vom Vorstand aufgestellt, durch einen staatlich vereidigten Wirtschaftsprüfer auf seine Ordnungsmäßigkeit geprüft und durch den Aufsichtsrat überprüft.
KGV
Kurs-Gewinn-Verhältnis
Kulisse
Berufsmäßiger Wertpapierhandel der Makler und Kreditinstitute, wenn diese für eigene Rechnung am Börsengeschehen teilnehmen.
Kupon
Besonderes Wertpapier, auch Dividendenschein genannt, das zur Aktie gehört und auf dessen Vorlage die Dividende ausgezahlt wird. Auch die den verzinslichen Wertpapieren beigegebenen Zinsscheine werden Kupon genannt.
Kursmakler
Die amtlichen Kursmakler sind Börsenmakler, die auf Grund staatlicher Bestellung für die im amtlichen Handel notierten Wertpapiere den Börsenkurs feststellen.
Lebenshaltungs-kostenindex
Auch Preisindex für die Lebenshaltung, der vom Statistischen Bundesamt monatlich berechnet wird. Wichtigste statistische Messzahl für die Veränderung der Preise im so genannten Warenkorb zusammengefasster Güter innerhalb eines bestimmten Zeitraums bezogen auf ein bestimmtes Basisjahr. Diese Veränderung wird auch als Inflationsrate bezeichnet.
Limitieren
Festsetzen einer Preisgrenze beim Kauf- oder Verkaufsauftrag für Wertpapiere.




